Wo darf die Asche von Verstorbenen beigesetzt werden?
Für die Beisetzung der Asche stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Die Asche darf ohne behördliche Bewilligung von den Angehörigen zu Hause aufbewahrt, im eigenen Garten beigesetzt oder in der Natur ausgestreut werden. Dabei sind jedoch die jeweils gültigen kantonalen Vorschriften zu beachten, was das Ausbringen in der Natur betrifft. Ein Ausstreuen in fliessende oder stehende Gewässer ist meist untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
In der Schweiz gibt es die beiden Bestattungsarten: Erdbestattung und Feuerbestattung (Kremation). Eine Erdbestattung darf nur auf dem Friedhof stattfinden.